Das Ziel der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) ist, die Gesundheit aller Mitarbeitenden ganzheitlich im Sinne der Erhaltung und Verbesserung des Wohlbefindens zu sichern.
Mit der Verabschiedung des Präventionsgesetzes im Jahr 2015 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, pro Mitglied im Jahr 7,00 € zu investieren und können sich an den Kosten für Kurse der Betrieblichen Gesundheitsförderung beteiligen.
Als Arbeitgeber/in können Sie pro Jahr 500,00 € für jede/n Mitarbeitende/n investieren und diese Kosten steuerlich geltend machen.
In Ihrem Unternehmen führe ich von den gesetzlichen Krankenkassen folgende zertifizierte Präventionskurse durch
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Entspannungstraining & Stressregulation
Für Unternehmen, die über keine ausreichend großen Räumlichkeiten verfügen, biete ich diese Kurse mittwochs beim Turn-Klubb zu Hannover an.
Die Kurse umfassen jeweils 10 Trainingseinheiten, einmal wöchentlich. Am letzten Kurstermin erhalten die Teilnehmer/innen bei mindestens 80%-iger Anwesenheit eine Teilnahmebescheinigung. Damit kann die Kursgebühr teilweise durch Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet werden.
Die Termine in Ihrem Unternehmen stimmen wir gemeinsam ab.
Wenn Sie als Arbeitgeber/in die Kurskosten für Ihre Mitarbeiter/innen übernehmen, erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Steuererklärung als BGF-Maßnahme geltend machen können.
Teilnehmerzahl mindestens 6, maximal 15