Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Weisungsfreiheit
(1) CONDICIONES ist in der Durchführung der Dienstleistung selbständig tätig. Auf besondere
persönliche Voraussetzungen der Kunden/Teilnehmer im Zusammenhang mit der Dienstleistung
verpflichtet sich CONDICIONES Rücksicht zu nehmen.
§ 2 Leistungserbringung
(1) CONDICIONES verpflichtet sich, die Arbeitsleistung höchstpersönlich zu erbringen. Die
Hinzuziehung von Unteraufträgen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
(2) Zeit und Ort der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen
einvernehmlich.
§ 3 Unterrichtungspflicht
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur zeitnahen gegenseitigen Kenntnisgabe in schriftlicher
oder E-Mail-Form, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber
vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten und ggf. Alternativen erarbeitet werden können,
die für beide Parteien von Nutzen ist.
(2) CONDICIONES verpflichtet sich bei Stundenausfall durch Verhinderung einen Ersatztermin
anzubieten.
§ 4 Rechnungsstellung & Stornierung
(1) Der Auftraggeber zahlt das vereinbarte Honorar für die Dienstleistung bis spätestens 2 Wochen nach Ende der Dienstleistungserbringung auf das Konto von CONDICIONES.
(2)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei einer Stornierung einer vereinbarten Dienstleistung bis 14 Tage
vor Beginn der Dienstleistung 50% des vereinbarten Honorars an CONDICIONES zu zahlen. Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor dem Beginn der Dienstleistung zahlt der Auftragnehmer 75% des
vereinbarten Honorars an CONDICIONES. Bei einer Stornierung bis 3 Tage vor Beginn oder während der laufenden Dienstleistung zahlt der Auftragnehmer
80% des vereinbarten Honorars an CONDICIONES. Gegenseitige Stornierungen erfolgen nur per schriftlicher oder E-Mail-Nachricht.
§ 5 Vertragsdauer
(1) Das Vertragsverhältnis endet nach der vereinbarten zeitlichen Dauer, ohne dass es des
ausdrücklichen Ausspruchs einer Kündigung bedarf.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner
Tätigkeit notwendigen Informationen rechtzeitig vorgelegt und/oder erteilt werden und er von allen
Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die den Gegenstand des Vertrages betreffen,
insbesondere gesundheitliche Risiken der Teilnehmer. Dies gilt auch für Vorgänge und Umstände,
die erst während der Durchführung der vereinbarten Dienstleistung bekannt werden.
(2) Auf Verlangen von CONDICIONES hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von
ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu
bestätigen.
§ 7 Haftung und Gewährleistung
(1) Sollte der Auftraggeber aufgrund von Leistungen, die von CONDICIONES erbracht wurden, einen
Personen-, Sach- und Vermögensschaden erleiden, ist dieser maximal bis zur Höhe von
3.000.000€ durch die Haftpflichtversicherung von CONDICIONES begrenzt.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die
ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
(4) Schlichtungsklausel: Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein
Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung
im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der
wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle
Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben,
werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Industrie- und
Handelskammer Hannover geschlichtet. Beide Parteien erkennen den Schiedsspruch des
Schlichters an und teilen sich die Kosten der Schlichtung zur Hälfte.
Hannover, 18.03.2020